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   VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410   

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https://dejure.org/2011,64884
VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410 (https://dejure.org/2011,64884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2011 - 1 CS 11.2410 (https://dejure.org/2011,64884)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2011 - 1 CS 11.2410 (https://dejure.org/2011,64884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Wohnnutzung im Gewerbegebiet; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410
    Den Antrag, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage (M 11 K 11.3412) wiederherzustellen, hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. September 2011 abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410
    Vor diesem Hintergrund kann die Erklärung des Landratsamts, die weiteren Fälle erst nach endgültiger gerichtlicher Entscheidung des vorliegenden Falles aufzugreifen, nicht mit dem Argument in Frage gestellt werden, es handele sich um eine rein taktisch motivierte Prozesserklärung, mit deren Realisierung nicht ernsthaft zu rechnen sei (vgl. NdsOVG vom 29.10.1993 NVwZ-RR 1994, 249).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410
    Auch die Absicht des Beklagten, zunächst eine gerichtliche Bestätigung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit seines Vorgehens zu erhalten, bevor gleichartige Fälle im Gewerbegebiet Egling aufgegriffen werden, schließt den Vorwurf gleichheitssatzwidrigen Vorgehens aus; das Landratsamt musste insbesondere nicht abwarten, bis ihm in jeder Hinsicht ein umfassendes und systematisches Eingreifen möglich war (vgl. zu einer Beseitigungsanordnung: BVerwG vom 11.3.1991, Az. 4 B 26.91 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 1 ZB 07.1042

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Anbauten an ein Garten- und ein Gerätehaus;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2011 - 1 CS 11.2410
    Auch bei der Beseitigung von Schwarzbauten kann in ermessensfehlerfreier Weise nach dem Grundsatz vorgegangen werden, neue Schwarzbauten vor den bereits länger bestehenden aufzugreifen; ein dem Gleichbehandlungsgebot entsprechender Vollzug der Bauvorschriften wäre auch dann nicht in Frage gestellt, wenn sich die Umsetzung der behördlichen Absichten, rechtmäßige Zustände in einem Baugebiet herzustellen, über einen längeren Zeitraum erstrecken sollte (BayVGH vom 17.3.2008 Az. 1 ZB 07.1042 RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus

    Ein Antrag der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer hiergegen erhobenen Anfechtungsklage ist in zwei Instanzen erfolglos geblieben (vgl. VG München" B.v. 19.9.2011" M 11 S 11.3413; BayVGH" B.v. 21.11.2011" 1 CS 11.2410).

    Es liegen sachliche Gründe dafür vor" dass gegen sie zuerst und vor allen anderen Fällen im Gewerbegebiet vorgegangen wurde (so auch schon: Beschluss des Senats im vorausgegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes vom 21. November 2011, 1 CS 11.2410" BA, Rn. 5 bis 7).

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2011 zurückgewiesen (Az: 1 CS 11.2410).
  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 1 CS 12.2720

    Beschwerde; Dringlichkeit einer Nutzungsuntersagung und Duldungsanordnung;

    Zum anderen besteht nach den obigen Ausführungen die Möglichkeit, bei neu aufgenommenen rechtswidrigen Wohnnutzungen Untersagungsverfügungen mit Sofortvollzug zu erlassen (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 1 CS 11.2410 - juris).
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